weitere Einwände und Vorschläge folgen ...

 

-----------------------------------------------------------

27.11.2024 : -  Schreiben der Nachbarn an den Bauherrn:

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

Absender:

Nachbarn vom Grundstück/Fl-Nr 1346/5                                   Rosenheim  27.11.2024                                                      

Kastenau

83022 Rosenheim

 

Herrn Andreas Dayan

Mehrweg 44

35440 Linden

 

Betr.:  Bauvorhaben Kastenauer Hof

 

Sehr geehrter Herr Dayan,

 

Wir haben Ihre Planunterlagen für das Bauvorhaben erhalten und möchten im Rahmen dieses Schreibens unsere Bedenken dazu äußern.

 

  1. Unzureichende Infrastruktur: Das geplante Bauvorhaben umfasst [4 Häuser mit insgesamt 101 Wohnungen und führt zu einer erheblichen Zunahme des Verkehrsaufkommens. Die vorhandenen Zufahrtsstraßen sind bereits jetzt nicht ausreichend für eine solche Verkehrsbelastung und dem aufkommenden Parkproblem . Beispiel Kastenauer Strasse und Föhrenweg, wo es mit Sicherheit aus vorgenannten Gründen zu erheblichen Problemen kommen wird. Der Zustand der Straße vom Birkenweg zur Hainholzstraße ist außerst marode und im Kurvenbereich von der Hainholzstrasse zum  Birkenweg unfallgefährdet aufgrund der   geringen Straßenbreite – außerdem ist diese Strecke für den Schwerlastverkehr gesperrt.   Dies kann zu lebensgefährlichen Situationen für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere für Kinder führen, die in der Umgebung wohnen oder zur Schule gehen. Jetzige  Parkplatzprobleme im vorderen Teil der Kastenau (Linden-/Buchenweg) resultieren aus einer Überbelegung der zu wenig angelegten  Parkplätze  für  ein Schulungs-Zentrum  und anderweitig genutzten Räumen in der Brückenstrasse  mit regem Besucherverkehr   
  2. Belastung der Abwasserversorgung: Das bestehende Abwassersystem in unserem Gebiet ist bereits jetzt an seiner Kapazitätsgrenze. Regenwasser darf nicht mehr in das Kanalsystem abgeleitet werden. Eine Erweiterung um 101 Wohnungen wird voraussichtlich zu einer Überlastung des Systems führen, was zu Problemen wie Überschwemmungen oder einer schlechteren Wasserqualität führen könnte. Eine genaue Prüfung der Kapazitäten der Kanalisation ist daher dringend notwendig. Wichtig: es fehlt eine Versickerungsmöglichkeit bei Starkregen, dadurch kann der angrenzende Bach zum Überlauf gebracht werden wird – Der Bach ist auf jeden Fall ein potentieller Abflussweg bei Starkregen. Auch gibt es potentielle Aufstau-Bereiche der Kastenau, die dadurch betroffen werden.        
  3. Verkehrssicherheit und Luftverschmutzung: Mit der Erhöhung des Verkehrsaufkommens werden nicht nur die Straßen stärker belastet, sondern auch die Luftqualität in der Umgebung beeinträchtigt. Eine stärkere Verkehrsbelastung könnte zudem zu gesundheitlichen Risiken führen, insbesondere aufgrund erhöhter Luftverschmutzung, was die Lebensqualität der Anwohner erheblich beeinträchtigen würde
  4. Umweltbelastungen und Verlust von Naturräumen: Die geplante Bebauung zerstört wertvolle Naturflächen, die für die lokale Flora und Fauna von Bedeutung sind. Der Verlust von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen kann langfristige negative Auswirkungen auf das lokale Ökosystem haben.

5.. Soziale und wirtschaftliche Auswirkungen: Ohne ausreichende soziale Infrastruktur (Schulen, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote) könnte es zu einer Überlastung der bestehenden Nachbarschaft kommen. Die Integration des Neubaugebiets in die bestehende Nachbarschaft könnte schwierig sein, insbesondere wenn keine sozialen Ausgleichsmaßnahmen getroffen werden. Zudem könnte der schnelle Anstieg der Bevölkerungszahl die bestehenden sozialen und kulturellen Strukturen belasten, was zu Konflikten und einer Verschlechterung der sozialen Kohäsion führen könnte.

Es irritiert uns, dass der Schützenverein bereits frühzeitig informiert wurde, was möglicherweise den Eindruck erweckt, dass dieser als 'Köder' für  Zustimmung dient.  Das bringt jetzt Unruhe.  Das könnte man jetzt schon dem Punkt 5 zuordnen.  Ebenfalls irritiert sind wir von der Tatsache, dass der Zeitung wesentlich weniger Wohnungen zum Bau gemeldet    und dort veröffentlich wurde.  Die Anzahl hat sich jetzt um fast 50 Prozent zu der veröffentlichen  Zahl erhöht!

Wir schätzen das Engagement im Wohnungsbau, möchten jedoch darauf hinweisen, dass wir eine Neubebauung in dieser Größenordnung in einem typischen Siedlungsgebiet wie der Kastenau für problematisch halten.. Wir bitten Sie, die Planung zu überdenken und eine Lösung zu finden, die sowohl die Bedürfnisse der neuen Bewohner als auch die Interessen der bestehenden Anwohner berücksichtigt. Und für die Auskunft, wer die Gesellschafter Ihrer der GmbH sind,  möchten wir uns jetzt schon bedanken. Auf diese Weise könnten wir uns den Aufwand und die  Gebühr dafür sparen.

 

Unterschriftenliste der Nachbarn  mit

Name

Straße

PLZ

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

 

März 2025 : -  Stellungnahme der Bürgerinitiative:

- vorgelegt der Stadt Rosenheim 

 

Bedenken gegen das aktuell geplante Bauvorhaben
„Kastenauer Hof“

Im Rosenheimer Stadtteil Kastenau leben nach der intensiven Wohnraum-Verdichtung der
letzten Jahre aktuell rund 1.600 Menschen (Stand 2/2025).
Nun soll auf dem Gelände des ehemaligen Kastenauer Hofs auf einer Fläche von rund 5.400
Quadratmetern ein Wohnbauprojekt umgesetzt werden, dessen Ausmaße die Einwohner des
Stadtteils entsetzt haben. Von der ursprünglich kommunizierten Gesamtfläche von 6.400
Quadratmetern sind 1.000 Quadratmeter für eine Bebauung ungeeignet.
Der Grundstückeigentümer Werndl & Partner hat Andreas Dayan in 35440 Linden bei Gie-
ßen, mit der Planung einer Wohnbebauung mit 101 Wohneinheiten für den sozialen Woh-
nungsbau beauftragt. Bei der Erstellung der ersten Entwürfe hat das Planungsbüro allerdings
eine Vielzahl von äußeren Faktoren ignoriert, die es nicht zulassen, ein Bauvorhaben dieser
Größe auf dem zur Verfügung stehenden Grundstück umzusetzen.
Hierbei geht es nicht nur um baurechtliche Vorschriften, sondern auch um soziale und ver-
kehrstechnische Faktoren sowie den Naturschutz. In Summe ergibt sich daraus eine lange
Liste zu klärender Punkte, die klar gegen ein Bauprojekt dieser Dimension sprechen.
Die auf der Bürgerversammlung getroffene Aussage, dass der potenzielle Käufer der Wohn-
anlage, die BayernHeim GmbH, nur Großprojekte mit mehr als 100 Wohneinheiten betreibt,
ist nicht richtig. Das zeigt der Blick auf die Internetseiten der Wohnbaugesellschaft des Frei-
staats Bayern, auf der sich auch kleinere, ökologischere Bauprojekte ohne Tiefgarage fin-
den.
Besorgte Einwohner haben sich nun in der Bürgerinitiative „Lebenswerte Kastenau“ zusam-
mengeschlossen, um gemeinsam mit Verantwortlichen und Entscheidern eine einvernehmli-
che und sozialverträgliche Lösung für eine Neugestaltung des Areals zu finden. Das Ziel
muss sein, den Siedlungscharakter der Kastenau zu bewahren.
1. Bauphase
Grundsätzlich ist zu bedenken, dass mit dem Bauprojekt die zulässige Grundflächenzahl
(GRZ) überschritten wird. Bei der Größe des Vorhabens ist essenziell, in welcher Form der
Bau der riesigen Baugrube erfolgen soll. Das ist zwingend mit dem Bauantrag zu klären und
ist ein entscheidender Punkt für die Genehmigungsfähigkeit der Baumaßnahme.
1.1. Bauablauf / Baustelleneinrichtung
Sollte eine Baugrube ohne Spund-Verbau (Aussage Werndl&Partner Anliegerversammlung
28.01.2025) umgesetzt werden, ist auf dem Grundstück kein Platz mehr für die Baustellen-
einrichtung. Lt. den vorliegenden Daten müsste die Außenkante der Tiefgarage mind. 5,75 m
Abstand zur Grundstücksgrenze haben. Das ist aktuell nicht gewährleistet.
Ferner müssen Baugeräte und Fahrzeuge einen Mindestabstand von 2,0 m zur Baugrube
einhalten. Deshalb ist ein Baustellen-Einrichtungsplan erforderlich. Darin wird festgelegt, wo
Kräne, Container, Wasserhaltungsanlagen für das abgepumpte Grundwasser, Baumaterial
etc. gelagert werden.
1.2. Grund- und Hochwasser
Mit einem Baugrundgutachter ist zu klären, in welcher Form der Spundwand-Verbau einge-
bracht werden kann (Einrammen / Vibrieren). Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu
legen, dass Schäden an der umliegenden Bebauung vermieden werden. Die Beweissiche-
rung mit einem Gutachter sollte vor Baubeginn erfolgen.
Angesichts der Grund- und Hochwasserverhältnisse in der Kastenau (im Überschwem-
mungsgebiet- Mangfall, Inn, Moosbach, Gießenbach) und der Baugrubengröße ist die Was-
serhaltung der Knackpunkt für die Genehmigungsfähigkeit des Projekts. Bei der Genehmi-
gung ist ein Baugrundgutachten oder ein Hydrologisches Gutachten erforderlich. Ferner sind
die Naturschutzbehörde und das Wasserwirtschaftsamt zu beteiligen.
Hierbei ist zu klären, wie viel Wasser abgepumpt werden muss und wie groß die Absatzbe-
cken seín müssen. Darüber hinaus ist zu klären, ob das Wasser in den Kanal eingeleitet
werden soll und dieser bei Starkregen nicht überlastet wird. Sollte eine Grundwasserabsen-
kung nötig sein, drohen Auswirkungen auf die Nachbarbebauung und den Gießenbach?
1.3. Das ist vom Plaungsbüro bzw. von der Stadt Rosenheim zu tun:
• Bodengutachten erstellen, um generelle Machbarkeit zu klären
• Bebauungsplan für das Grundstück erstellen
• Hydraulischer Grundbruch zur Klärung der Grundwasserproblematik
• Standsicherheitsnachweis für die Baugrube
• Baustellen-Einrichtungsplan. Darin wird festgelegt, wo Kräne, Container, Wasserhalteanla-
gen für das abgepumpte Grundwasser, Baumaterial gelagert werden
• statischer Nachweis bei Spundwandverbau
• Beweissicherung durch Gutachter an benachbarten Gebäuden vor Einbringen der Spund-
verbauung
• Entwässerungsplan der Stadt Rosenheim; Klärung, ob zusätzliche Einbringung von Abwas-
ser durch 100 WE + Niederschlagswasser der Dachflächen möglich ist.
2. Naturschutz
Das Rosenheimer Klimawandel-Anpassungsgesetz stellt sich klar gegen eine überdimensio-
nierte Flächenversiegelung. Zudem widerspricht die Zerstörung des Baumbestandes (Baum-
schutzverordnung) diesem Konzept, denn Nachpflanzungen würden erst nach Jahrzehnten
vergleichbare Effekte liefern. Lediglich auf eine Dachbegrünung zurückzugreifen, erscheint
aufgrund des Klimawandels eindeutig zu wenig. Ferner können über der Tiefgararge keine
Bäume gepflanzt werden.
Die vom Planungsbüro geplante Verschiebung des Gießenbachs, der unter Naturschutz
steht, widerspricht der Verordnung der Stadt Rosenheim aus dem Jahr 1983, die jeglichen
Eingriff untersagt. Das bedeutet, es ist verboten, Bodenbestandteile abzubauen, Grabungen
vorzunehmen oder die Bodengestalt in sonstiger Weise zu verändern. Ferner ist verboten,
den Grundwasserstand sowie den Zu- und Ablauf des Wassers zu verändern oder neue
Gewässer anzulegen. Die Auswirkungen der Grundwasserabsenkung sind im Vorfeld mit
einem Hydrologen / Baugrundgutachter abzuklären.
Die Genehmigung obliegt der Naturschutzbehörde und dem Wasserwirtschaftsamt.
3. Infrastruktur
3.1. Straßenverkehr
In der Kastenau sind die Straßen derzeit bereits in einem schlechten Zustand. Dieser wird
sich durch die geplante Baumaßnahme weiter verschlechtern. Denn der Lkw-Verkehr ist der
entscheidende Faktor für die Beanspruchung der Straßen. Allein der Baustellenverkehr
durch den Erdaushub entspricht rund 1.300 Lkw-Fahrten. Hinzu kommt der Schwerlastver-
kehr für den Bau der Wohngebäude selbst.
Bei einer Baumaßnahme dieser Größe, muss sich die Stadt Rosenheim Gedanken über eine
anschließende Straßensanierung machen.
Sollte die geplante Sperrung der Mossbachstraße umgesetzt werden, muss der gesamte
Verkehr aus dem südlichen Bereich der Kastenau durch den Stadtteil fließen, was zu einer
weiteren Verschärfung der Situation führt.
3.2. Sicherheit
In der Kastenau fehlen Geh- und Radwege. Fußgänger, Radfahrer, Pkw, Busse, Schwerver-
kehr teilen sich die Straßen. Gerade Kinder (Schulweg, Kindergarten) und ältere Menschen
(Kirchgänger) sind erheblichen Risiken ausgesetzt. Deshalb ist seitens der Stadt die Erstel-
lung einer Bestands- Mängeluntersuchung zur Verbesserung der Fußgänger-Sicherheit,
gem. EFA z.B. auf der Kastenauer Straße / Eichenweg / Lindenweg notwendig.
Bei der geplanten Neubebauung mit 101 Wohnungen kommen mindestens 150 – 200 zu-
sätzliche Fahrzeuge hinzu. Dadurch erhöht sich zum einen die Verkehrsbelastung aber auch
die Anzahl der parkenden Kfz in den Straßen.
Um das Gefahrenpotenzial für Fußgänger zu reduzieren, ist die Stadt Rosenheim im Zuge
der geplanten intensiven Nachverdichtung in der Pflicht, die Infrastruktur Straße in der Kas-
tenau, allem voran in der Kastenauer Straße, gem. aktuell gültigen Regelwerk (EFA Ausgabe
2002) zu verbessern. Diese besagt, dass bei einer Belastung von mehr als 500 Fgz. binnen
24 Stunden separate Gehwege geschaffen werden müssen, sofern dies die Straßenbreite
zulässt.
3.3. Parkplatzsituation
Auch wenn lt. Stellplatzsatzung der Stadt Rosenheim im sozialen Wohnungsbau 0,6 Pkw-
Stellplätze pro Wohneinheit (ansonsten 1,5 – 2) zulässig sind, in der Praxis führt dies unwei-
gerlich zu einer weiteren Zuspitzung der ohnehin angespannten Parkplatz-Situation. Diese
ist bereits grenzwertig. Deshalb sind 100 Stellplätze plus 18 Besucherparkplätze für 100
Wohneinheiten mit rund 300 neuen Bewohnern in keinster Weise ausreichend.
Angesichts der sehr beengten räumlichen Verhältnisse rund um das geplante Neubaugebiet
muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Zufahrten für Feuerwehr und Rettungsdiens-
te nicht durch parkende Fahrzeuge blockiert werden.
3.4. Entsorgung
Es ist zu klären, ob die zusätzliche Einbringung von Abwasser durch 100 WE sowie des Nie-
derschlagswassers der Dachflächen (trotz Begrünung) bei Starkregen in das bestehende
Kanalnetz möglich ist.
Ferner ist zu klären, ob es eine zusätzliche Wertstoffinsel geben wird. Denn durch den zu-
sätzlichen Wohnblock der GRWS musste bereits eine Wertstoffinsel weichen. Ist die Kapazi-
tät für die Müllentsorgung im Heizkraftwerk Rosenheim ausreichend?
3.5. Versorgung
Ist der Anschluss der Kastenau an das Fernwärmenetz der Stadtwerke in Planung? Wäre
hier nicht im Sinne der kommunalen Wärmeplanung (WPG) die Errichtung eines Blockheiz-
kraftwerks sinnvoller?
Ist das Stromnetz in der Kastenau dafür ausgelegt, zusätzlich 100 Wohneinheiten zu versor-
gen? Ist dabei berücksichtigt, dass außerdem hohe Ladeströme für E-Fahrzeuge abgerufen
werden?
4. Städteplanung / soziale Aspekte
Für eine nachhaltige Planungssicherheit ist es wichtig, das städteplanerische Gesamtkon-
zept der Stadt Rosenheim zu kennen.
Wie sieht die Investitionsplanung für die nächsten 10 Jahre aus?
Es gibt derzeit nur einen Kindergarten mit zwei Gruppen. Bei Realisierung von 100 neuen
Wohneinheiten ist eine dritte Gruppe dringend erforderlich. Dafür sind aber die Räumlichkei-
ten nicht ausgelegt. Wie soll dieser Engpass entschärft werden? Gleiches gilt für die Grund-
schule in der Innsbrucker Straße.
Die ÖPNV-Anbindung wäre mit zwei Fahrten pro Stunde ausreichend. Während der Bau-
phase ist wegen der Parkplatzsituation allerdings mit erheblichen Behinderungen und Ver-
spätungen zu rechnen. An Sonn-und Feiertagen gibt es aktuell keine Anbindung.
Bei der aktuellen Planung, 100 Sozialwohnungen inmitten der gewachsenen Siedlung zu
errichten, ist das Risiko, einen neuen sozialen Brennpunkt zu schaffen, nicht zu unterschät-
zen. Es wäre wünschenswert, Lehren aus den Fehlern der Vergangenheit in anderen Stadt-
teilen zu ziehen.
Als denkbare Alternative zum Großprojekt der Bayernheim wäre nach Happinger Vorbild
eine dem Siedlungscharakter angemessene Wohnbebauung mit einem Bürgenhaus als
Heimat für Vereine mit einem kleinen Lokal / Kiosk nebst Kindergarten und Schießanlage für
die Kastenauer Schützen. Denn seit der Schließung des Kastenauer Hofes gibt es vor Ort
keine Begegnungsstätte mehr, die für alle zugänglich ist. Eine weitere Option wäre ein Seni-
orenheim, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.
Die Initiative bietet der Stadt Rosenheim an, sich aktiv an einer alternativen Planung zu be-
teiligen. Dafür würde sich in einem ersten Schritt eine Bürgerversammlung mit allen Kasten-
auern im Pfarrheim Kastenau anbieten. Denn es geht nicht um ein generelles Bauverbot,
sondern um eine für alle vertretbare Lösung.
Abschließend distanziert sich der Stadtteil klar von dem Versuch eines anonymen Flugblatt-
schreibers, unser Anliegen für politische Auseinandersetzungen im Stadtrat zu missbrau-
chen.

Die Bürgerinitiative „ Lebenswerte Kastenau“ der Kastenauer Bürger 



-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------